Bauturbo für Bochum?
Ende 2025 ist auf Bundesebene der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ in Kraft getreten. Die bis 2030 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau für Städte und Kommunen bürokratisch stark erleichtern – falls sie den „Bauturbo“ in Anspruch nehmen. Genau das will die Stadtverwaltung Bochum den politischen Gremien jetzt vorschlagen.

