Bauturbo für Bochum?

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Ende 2025 ist auf Bundesebene der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ in Kraft getreten. Die bis 2030 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau für Städte und Kommunen bürokratisch stark erleichtern – falls sie den „Bauturbo“ in Anspruch nehmen. Genau das will die Stadtverwaltung Bochum den politischen Gremien jetzt vorschlagen.

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admin

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